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Die
Sitzung war geprägt von der geplanten Änderung des
Bebauungsplans in der sog. Hochwaldsiedlung (um den Karwendelplatz)
sowie mehreren Einzelvorhaben mit starker Verdichtung.
TOP 2: Änderung des Bebauungsplans 99 für den Bereich Hochwaldsiedlung Aufgrund der drohenden Nachverdichtung durch "Siedlungsdruck, die konjunkturell bedingte rege Bautätigkeit, das niedrige Zinsniveau und die hohen Grundstückspreise" hat die Verwaltung die Notwendigkeit erkannt, durch einen qualifizierten Bebauungsplan "das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen, um die Eigenart der Hochwaldsiedlung und die besondere ökologische Qualität zu erhalten." Dies geht auch auf Wünsche aus dem Kreis der Bewohner zurück. Die Hochwaldsiedlung ist das letzte Viertel mit einer Struktur, die Baldham einst den Ruf "Grünwald des Ostens" eingebracht hat. Aufgrund von Anregungen der Ausschußmitglieder wurde noch präzisiert, dass grundsätzlich die Bebauung mit Einfamilienhäusern zu erhalten ist und die Verwaltung zunächst eine Vorstudie erstellen läßt, so dass der Ausschuss bzw. die betroffenen Bürger noch auf die endgültige Formulierung einwirken können. Voraussichtlich werden Teilgebiete definiert, um eine Verwässerung durch bereits bestehende Präzedenzfälle zu vermeiden. Der Vorschlag wurde am Ende einstimmig gebilligt. Es gilt nun, genau zu beobachten, inwieweit Kompromisse mit evtl. bereits bestehendem Baurecht gemacht werden, um u.U. Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Ich werde mich auf jeden Fall für eine möglichst weitgehende Erhaltung der bestehenden Strukturen einsetzen. TOP 3: Neubau eines Betriebsgebäudes im Gewerbegebiet Parsdorf, von-Myra-Straße Da es sich hier aber um ein neu entstehendes Gewerbegebiet handelt und es kaum möglich ist, die besonderen Erfordernisse der einzelnen Betriebe vorauszuahnen, wurde dem Bauantrag letztlich mit einer Gegenstimme (M.Schmidt) zugestimmt. TOP 7: Sanierung eines Wohnhauses in Neufarn, Anzinger Str.2 |
TOP 4: Neubau von drei Mehrfamilien- und einem Doppelhaus in der Alpenrosenstraße An dieser Diskussion und Entscheidung konnte ich als direkter Anlieger nicht teilnehmen. Bei diesem Vorhaben war ursprünglich sogar die Verwaltung der Ansicht, dass es "die Baugrenzen und -linien des maßgeblichen Bebauungsplans massiv überschritt und sich die Höhenentwicklung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügte." Aufgrund von widerholt zugestandenen Abweichungen vom Bebauungsplan in der Vergangenheit wurde dieser jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgericht in zweiter Instanz für "funktionslos" erklärt. Auch wenn die Verwaltung diese Fehler langsam einzusehen beginnt (siehe EZ v. 1.7.14 "Alte Sünden rächen sich"), ist sie hier offensichtlich wehrlos (Littke: " wir hätten uns eine klarere Linie in der Vergangenheit gewünscht, da uns nun oft die Kritik der Nachverdichtung trifft"). Trotzdem zeigte sie leider auch kein Verständnis für kleinere Verbesserungen wie die Abtretung eines Gehwegs an der sehr schmalen und künftig doppelt belasteten Alpenrosenstraße. Diese wird - ebenso wie der anschließende private Garagenhof und Fußweg - gerne von Fußgängern und Radfahrern (auch als Schulweg) genutzt, um den ebenfalls zu engen und gefährlichen Kirchenweg zu vermeiden. Auch bezüglich der von der Gemeinde geforderten Nachpflanzung von Großbäumen (16-25m) auf diesen nun massiv verdichteten Grundstücken gab es kein Entgegenkommen mit den bisherigen Anwohnern, denen diese nun ebenso wie der Kinderspielplatz direkt vor die Nase gesetzt werden. Vielmehr das dümmliche Argument, dass diese ja erst in 10-20 Jahren diese Höhe erreichen würden. Als ob dann noch was zu machen wäre. Wer Verdichtung will oder toleriert, muß sich auch damit abfinden, dass dann keine Parklandschaften mehr erhalten werden können. Letztlich wurde der Antrag mit einer Gegenstimme (Manfred Schmidt) gebilligt. TOP 5: Errichtung eines Doppel- und eines Einfamilienhauses in der Freundorferstraße 31 Vertreter aller Fraktionen kritisierten - auch mit Verweis auf Klagen der Anlieger - die starke Verdichtung mit kaum praktikablen Garagenzufahrten und forderten die Reduzierung auf 2 Einfamilienhäuser. Ich wies darauf hin, dass dieses und das Nachbargrundstück ihre Zäune nachträglich zwei Meter auf die Straße gesetzt hatten und forderte, diese Gelegenheit zu nutzen und diesen Flaschenhals schon aus Gründen der Übersichtlichkeit und damit Verkehrssicherheit durch Abtretung zu beseitigen und somit ein Zeichen gegen diese weit verbreitete "wilde Landnahme" zu setzen. Diese Chance wurde wieder einmal vertan. Letzlich wurde der Bauantrag mit knappen 8 gegen 7 (darunter Stefan Huber (CSU), Bürgermeister Reitsberger und ich) Stimmen genehmigt. TOP 6: Neubau eines Einfamilien- und zwei Doppelhäusern in der Buchenstraße 9 |
Herbert
J.Uhl Gemeinderat . Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke. |