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6.3.2018 - Bauausschuss
Städtebauliche Mißstände - Planungsabsicht aufgegeben
Die eher unspektakuläre Tagesordnung - einige Einzelvorhaben und die vierte Runde im Bebauungsplan 99 (Hochwaldsiedlung) - täuschte über die Brisanz der Themen hinweg.

Beim Antrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern in der Karl-Böhm-Straße 65 (TOP 2) handelt es sich um ein sog. "Pfeifenkopfgrundstück" - ein Hinterliegergrundstück mit einer langen Zufahrt und einem feuerwehrtauglichen Wendeplatz. Die Verwaltung hatte dazu an anderer Stelle einmal ausgeführt: "Die Entwicklung so genannter Pfeifenkopfgrundstücke ruft städtebauliche Mißstände hervor". Um einen solchen handelt es sich auch hier. Die umliegenden Grundstücke sind nicht annähernd so dicht bebaut, kein Zwang also, dieses Vorhaben zu genehmigen. Zumal 70 von 100 Bäumen geopfert werden müssen und der Bau wohl künftig als Vorwand für weitere Verdichtung herhalten wird. Trotzdem stimmten nur die 5 Ausschussmitglieder der Freien Wähler, der Grünen und der FBU dagegegen.

Während ein Einzelvorhaben in Neufarn (TOP 3) wegen einer geringen Überschreitung der Baugrenze (wie schon der Vorgängerbau) nur von M.Schmidt (FBU) abgelehnt wurde, sorgte der Bebauungsplan für das Industriegebiet Parsdorf-Nord (TOP 4) - wie schon der FNP im Vormonat - für einige Diskussion.
Nicht nur ich stellte die Frage, wie man einen BP machen kann, bevor man weiß, welche Firmen hinkommen. Diese haben ja konkrete Vorstellung zu Anzahl, Größe und Anordnung der Gebäude, das kann man nicht vorwegnehmen. Was passiert, wenn die Interessenten nicht kommen? Was passiert, wenn sie den Kriterienkatalog nicht in allen Punkten erfüllen? Bauamtsleiterin Littke erklärte, dass ein Bebauungsplan die Voraussetzung sei, um mit potentiellen Investoren ernsthaft zu verhandeln. Er könne im Verlauf des Verfahrens angepasst und ggfs. auch wieder aufgehoben werden. Die damit verbundenen Kosten seien eine Vorleistung, die man erbringen müsse, um Investoren zu gewinnen. Günter Lenz (SPD) machte schließlich den Kompromissvorschlag, die Formulierung "bei der Auswahl der Unternehmen ist der Kriterienkatalog zugrunde zu legen" in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. So wurde der Beschluss gegen 4 Stimmen (Grüne, SPD, FBU) gebilligt.
Die vierte und letzte Runde (da sich keine Änderungen mehr ergaben) im Bebauungsplan 99 (TOP 5) schien nur noch eine Formsache. Die mehr formalen Einwendungen 1-6 wurden einstimmig abgehakt. So wollte es die Bauamtsleiterin auch mit einem Einspruch von 10 Einwohnern des Gebiets (Ziffer 7) machen, der sich gegen die erst im November 2017 beschlossene Zulässigkeit von Doppelhäusern richtete.
Ich wies darauf hin, dass Doppelhäuser sehr wohl zu einer Veränderung des Gebietscharakters und einer Verwässerung der Planungsabsicht beitragen. Diese lautete nach dem einstimmigen Beschluss am 14.4.15: "Es soll eine Einfamilienhausstruktur gesichert werden .... das Maß der baulichen Nutzung soll sich im Wesentlichen an den Vorgaben der Bestandsbebauung orientieren." In verschiedenen
Stellungnahmen der Verwaltung hieß es, dass "eine villenartige Bebauung mit viel Grünstruktur, die eine Besonderheit darstellt ... erhalten werden soll." Zudem waren vom ursprünglichen Satzungsentwurf bis zur zweiten Auslegung im Juli 2017 ausdrücklich Einzelhäuser vorgeschrieben, mit nur wenigen, bereits bestehenden Ausnahmen. Erst in den Beschlüssen vom 7.11.17 wurde die Zulässigkeit „nur Einzelhäuser“ durch die Zulässigkeit von „Doppelhäuser“ ergänzt.
Bedenklich daran ist, dass in den fast zwei Jahren von der ersten Bekanntgabe (April 2015) bis zur ersten Auslegung (Ende 2016)  nur sieben von rd.30 Eigentümern größere Bauflächen forderten. Diese wurden ihnen am 16.5.17 auch zugestanden. Trotzdem forderten bei der zweiten Auslegung 4 von ihnen auch noch die Zulässigkeit von Doppelhäusern, was nicht nur ihnen am 7.11.17 ebenfalls zugestanden wurde. Vielmehr wurde dies auf fast alle Teilgebiete (ausgenommen WR2b) ausgedehnt. Damit wurde ignoriert, dass über zwei Drittel der Eigentümer mit dieser Einschränkung offenichtlich einverstanden waren, nachdem sie über 2 Jahre, eine Info-Veranstaltung und zwei öffentliche Auslegungen hinweg keine Einwände erhoben haben.
Unverständlich ist auch die Warnung vor Entschädigungen, hatte die Verwaltung doch noch im Mai 2017 betont: "Die vorgenannten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Belange der Gemeinde werden auch dann noch weiterverfolgt und sind entsprechend gewichtig, wenn eine entschädigungspflichtige Eigentumsbeschränkung erfolgt." Trotzdem wurde der Einspruch der 10 Antragsteller am Ende nur von den drei Ausschußmitgliedern der Freien Wähler und der FBU unterstützt.

UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.