Freie Wähler Vaterstetten e.V. 
 Notizen aus dem Gemeinderat
 
Freie Wähler

Startseite

nächste Sitzung

vorherige Sitzung

7.3.2017 - Bauauschuss
Mehrzweckhalle auf freiem Feld - Mißbrauch der Privilegierung
Das einzige umstrittene Thema auf dieser Sitzung war die geplante Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle im Außenbereich von Hergolding.

Das Vorhaben (TOP 3) befindet sich im Außenbereich nördlich von Baldham (Dorf) und östlich des „Maxhofes“ an der Kreisstraße EBE 4, westlich der bereits seit 1992 vorhandenen Kompostieranlage.  Dabei handelt es sich um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, das  einem  landwirtschaftlichen  Betrieb dient. In die Lagerhalle soll ein Kühllager für Karotten für die Firma Hipp eingebaut werden. Dagegen ist normalerweise nichts einzuwenden, da es an dieser Stelle niemand beeinträchtigt und sich diese gut für die Anlieferung eignet. Es ist vielmehr zu begrüßen, dass unsere Landwirte noch Absatzmöglichkeiten finden und so ihre Betriebe erhalten können.

Die Sache hat nur einen Haken: Der Antragsteller besitzt eine der vielen ursprünglich landwirtschaftlichen Hallen in Hergolding, die 2003 im Zuge eines Bebauungsplans in Gewerbehallen umfunktioniert wurden.

Der Bebauungsplan wurde mit einem Gutachten wie folgt begründet:  “Bei 8 (von 13!) dieser Anwesen werden die landwirtschaftlichen Nutzflächen verpachtet. Gewerbliche Umsetzungen finden in Baulichkeiten fast aller Höfe statt. Insgesamt sind 26 Firmen im Hergolding ansässig. Sie sind meist in ungenutzten landwirtschaftlichen Gebäuden erst in den letzten Jahren entstanden. Bei den Nachfolgenutzungen handelt es sich vorwiegend um landwirtschaftsferne Branchen. .. Mit dem Rückzug aus der landwirtschaftlichen Produktion auf sehr kargen steinigen Böden findet eine anhaltende Expansion bei gewerblichen Funktionen statt. … Es überwiegen allerdings die Wohnbauwünsche gegenüber gewerblichen Bauabsichten. Am Schluss rangieren die Bauwünsche für landwirtschaftliche Zwecke."
Nachdem man also die zweckentfremdeten landwirtschaftlichen Gebäude im Innenbereich als Gewerbebauten legalisiert hat, will man jetzt im Außenbereich wieder neue Hallen erstellen mit dem Argument, dass der Bebauungsplan im Innenbereich ja überwiegend Gewerbebauten vorschreibt.
Eine solche Salamitaktik ist ein Mißbrauch der Privilegierungvon land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich. Für diese Einschätzung spricht auch, dass die im Bebauungsplan ebenfalls durchgesetzte Wohnbebauung jetzt als Begründung für eine Lärmbelästigung durch den landwitschaftlichen Betrieb herangezogen wird. Deshalb habe ich das Vorhaben ebenso wie GR M.Schmidt abgelehnt.
S.a. Berichte in der ESZ und EZ

Beim einem privaten Vorhaben im Goldregenweg (TOP 2) zum Neubau zweier Einfamilienhäuser mit Garagen und Stellplätzen habe ich darauf hingewiesen, dass durch die zunehmende Bebauung in zwei Reihen der Verkehr (Garagenzufahrten) häufig in die Gartenbereiche hineingeführt wird. In diesem Fall direkt auf der Südseite des nördlich anschließenden Grundstücks, was dessen Wohnwert erheblich mindert. M.E. sollte der Schutz der angestammten Bevölkerung bei solchen Entscheidungen Vorrang haben. Die Mehrheit sah demgegenüber den Vorteil, dass auf diese Weise weniger der am Rande des Grundstücks stehenden Bäume gefällt werden müßten als bei einem Bau der Garagen und Stellplätze an der Straße, was dem Ortsbild zugutekäme.

UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
.
Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.