Für
Diskusionen sorgte nur der Entwurf einer Freiflächen- und
Gestaltungssatzung. Alle Punkte wurden einstimmig verabschiedet, worauf
Gemeinderat M.Schmidt am Ende stolz hinwies.
Nach ausgiebiger Diskussion, bei der auch seitens der CSU
die Frage aufgeworfen wurde, ob man wirklich in allen Punkten so
strenge Grenzen setzen müsse, wurde beschlossen, dass die
Fraktionen bis Anfang Oktober Anregungen einbringen können, die
dann von einem Arbeitskreis bearbeitet werden.
Die Freien Wähler werden folgende Anregungen einbringen:
Der folgende Satz aus der Begründung "Insbesondere
Neubebauungen, die ausschließlich die vorgeschriebenen
nachbarschützenden Abstandsregelungen einhalten und anstelle
der vorherrschenden Einfamilienhausbebauung- /Zweifamilienhäuser
mit Mehrfamilienhäusern mit einem höherem Bedarf an
PKW-Stellplätzen antworten, verändern sowohl das
Verhältnis der Gebäudefläche zur Freifläche sowie
das Gestaltungsbild der verbleibenden Grünbereiche auf eine nicht
mit dem vorhandenen, charakteristischen Orts- und Landschaftsbild
vereinbare Weise." schildert die Ausgangslage sehr treffend und sollte als Präambel vorangestellt werden.
Bedauerlich ist allerdings, dass
sich der vorliegende Entwurf dann weitgehend auf Gestaltung beschränkt
und nicht das zunehmend schlechtere "Verhältnis der Gebäudefläche zur
Freifläche" löst, das häufig die Ursache für eine nicht befriedigende
Gestaltung bzw. eine nachhaltige Veränderung des mit dieser Satzung zu
schützenden Ortsbilds ist. Auch ist es eher kontraproduktiv, auf den
immer kleiner werdenden Freiflächen Bäume 1.Ordnung vorzuschreiben,
aber nichts für den Erhalt der bestehenden Freiflächen zu tun, die auch
für derartige Bäume geeignet sind. Freiflächengestaltungspläne für
größere Vorhaben gibt es schon bisher, sie haben aber die
Verdichtung und Wildwuchs nicht verhindern können.
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In einigen
Aspekten ist eine gewisse Begrenzung von Auswüchsen durchaus zu
begrüssen, andererseits sollte man die Gestaltungsfreiheit der Bürger
aber auch nicht mehr als nötig beschneiden. Sicher eine Gratwanderung,
bei der man subjektive Auffassungen sorgfältig abwägen sollte.
Im einzelnen bitten wir um Klärung folgender Punkte:
Zu
§2(3): Zufahrten auf das "erforderliche Mindestmaß" zu beschränken ist
ein beliebig dehnbarer Begriff und sollte präzisiert werden, da diese
eine Hauptursache für den zunehmenden Rückgang von Grünflächen
darstellen.
Zu §2(4): Warum ist der Grünstreifen auf Gartenhäuser
und Fahrradunterstände beschränkt, und nicht auf alle baulichen
Einrichtungen?
Zu §3: Warum dürfen zwar Mauern gebaut werden, Zäune
dagegen sollen 10cm Bodenfreiheit haben. Warum soll man sich nicht
wirksam von Nachbarkatzen, Marder und dergleichen abschotten können? Da
Hecken in der Höhe nicht begrenzt sind, würde u.E. bei den
Einfriedungen auch eine maximale Höhe von 1,60m als Kompromiss reichen,
was auch die vorgestellten Beispiele beweisen.
Zu §4(1): Die
Begrünung von Flachdächern erfordert einen wesentlich höheren
Abdichtungs- und Wartungsaufwand und entsprechend höhere Kosten. Ist
das wirklich zumutbar?
Zu §4(4): Warum ist an mehreren Stellen eine
Artenliste für Bepflanzungen gefordert? Es gibt so viele Arten, dass
eine solche Beschränkung nicht einleuchtet. |