Freie Wähler Vaterstetten e.V. 
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12.9.2017 - Bauausschuss
Freiflächen und Gestaltungssatzung vorgestellt - Entscheidung noch offen
Für Diskusionen sorgte nur der Entwurf einer Freiflächen- und Gestaltungssatzung. Alle Punkte wurden einstimmig verabschiedet, worauf Gemeinderat M.Schmidt am Ende stolz hinwies.

Nach ausgiebiger Diskussion, bei der auch seitens der CSU die Frage aufgeworfen wurde, ob man wirklich in allen Punkten so strenge Grenzen setzen müsse, wurde beschlossen, dass die Fraktionen bis Anfang Oktober Anregungen einbringen können, die dann von einem Arbeitskreis bearbeitet werden.

Die Freien Wähler werden folgende Anregungen einbringen:

Der folgende Satz aus der Begründung "Insbesondere Neubebauungen, die ausschließlich die vorgeschriebenen nachbarschützenden Abstandsregelungen einhalten und anstelle der vorherrschenden Einfamilienhausbebauung- /Zweifamilienhäuser mit Mehrfamilienhäusern mit einem höherem Bedarf an PKW-Stellplätzen antworten, verändern sowohl das Verhältnis der Gebäudefläche zur Freifläche sowie das Gestaltungsbild der verbleibenden Grünbereiche auf eine nicht mit dem vorhandenen, charakteristischen Orts- und Landschaftsbild vereinbare Weise." schildert die Ausgangslage sehr treffend und sollte als Präambel vorangestellt werden.
Bedauerlich ist allerdings, dass sich der vorliegende Entwurf dann weitgehend auf Gestaltung beschränkt und nicht das zunehmend schlechtere "Verhältnis der Gebäudefläche zur Freifläche" löst, das häufig die Ursache für eine nicht befriedigende Gestaltung bzw. eine nachhaltige Veränderung des mit dieser Satzung zu schützenden Ortsbilds ist. Auch ist es eher kontraproduktiv, auf den immer kleiner werdenden Freiflächen Bäume 1.Ordnung vorzuschreiben, aber nichts für den Erhalt der bestehenden Freiflächen zu tun, die auch für derartige Bäume geeignet sind. Freiflächengestaltungspläne für größere Vorhaben gibt es schon bisher, sie haben aber die Verdichtung und Wildwuchs nicht verhindern können.
In einigen Aspekten ist eine gewisse Begrenzung von Auswüchsen durchaus zu begrüssen, andererseits sollte man die Gestaltungsfreiheit der Bürger aber auch nicht mehr als nötig beschneiden. Sicher eine Gratwanderung, bei der man subjektive Auffassungen sorgfältig abwägen sollte.

Im einzelnen bitten wir um Klärung folgender Punkte:

Zu §2(3): Zufahrten auf das "erforderliche Mindestmaß" zu beschränken ist ein beliebig dehnbarer Begriff und sollte präzisiert werden, da diese eine Hauptursache für den zunehmenden Rückgang von Grünflächen darstellen.

Zu §2(4): Warum ist der Grünstreifen auf Gartenhäuser und Fahrradunterstände beschränkt, und nicht auf alle baulichen Einrichtungen?

Zu §3: Warum dürfen zwar Mauern gebaut werden, Zäune dagegen sollen 10cm Bodenfreiheit haben. Warum soll man sich nicht wirksam von Nachbarkatzen, Marder und dergleichen abschotten können? Da Hecken in der Höhe nicht begrenzt sind, würde u.E. bei den Einfriedungen auch eine maximale Höhe von 1,60m als Kompromiss reichen, was auch die vorgestellten Beispiele beweisen.

Zu §4(1): Die Begrünung von Flachdächern erfordert einen wesentlich höheren Abdichtungs- und Wartungsaufwand und entsprechend höhere Kosten. Ist das wirklich zumutbar?

Zu §4(4): Warum ist an mehreren Stellen eine Artenliste für Bepflanzungen gefordert? Es gibt so viele Arten, dass eine solche Beschränkung nicht einleuchtet.

UhlHerbert J.Uhl
Gemeinderat
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Auf diesen Seiten berichte ich über die Arbeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse aus meiner Sicht. Damit möchte ich getreu meinen Wahlzielen die Transparenz verbessern und die Entscheidungen des Gemeinderats für die Bürger nachvollziehbar kommentieren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein verbindliches Protokoll, und auch nicht unbedingt um die Position der Freien Wähler, sondern um eine Auswahl meiner subjektiven Eindrücke.